A.
Der
Arbeitgeber mit jedem seiner Arbeitnehmer
B.
Die
Handelskammer mit den Gewerkschaften
C.
Die
Arbeitgeberverbände mit den Arbeitnehmerverbänden
D.
Das
Wirtschaftsministerium mit den Unternehmen
E.
Der
Betriebsrat mit der Geschäftsleitung
A.
Der
Vermittler im Tarifstreit schlägt eine Lohnerhöhung um 2% vor
B.
Ein
Politiker der regierenden Partei mahnt die Tarifpartner zu maßvollen
Abschlüssen
C.
Im
Fernsehen läuft ein Werbespot der Arbeitgeberverbände gegen überzogene
Lohnforderungen
D.
Der
Bundeskanzler setzt die Lohnerhöhung auf 3% per Gesetz fest
E.
Arbeitnehmer
streiken vor den Toren einer Automobilfabrik
A.
Friedenspflicht
B.
Nachwirkungspflicht
C.
Annahmepflicht
D.
Tarifgebundenheit
E.
Erfüllungspflicht
A.
Ein
Streik kann immer von der Mehrheit der Belegschaft eines Betriebes beschlossen
und durchgeführt werden
B.
Jeder
Arbeitnehmer eines Betriebes kann sich an einem Streik beteiligen
C.
Die
streikenden Gewerkschaftsmitglieder haben während des Streiks Anspruch auf
Streikgeld vom Arbeitgeber
D.
Ein
Streik kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden, ansonsten
spricht man vom „Wilden Streik“
E.
Während
der Friedenspflicht sind Streikmaßnahmen nicht erlaubt, ausgenommen davon sind
Warnstreiks
A.
Eine
Aussperrung ist eine Abwehrmaßnahme der Arbeitgeber beim Arbeitskampf
B.
Eine
Aussperrung kann immer, auch schon vor einem Arbeitskampf, als Abschreckung
durchgeführt werden
C.
Eine
Aussperrung verstößt immer gegen das Gesetz
D.
Eine
Aussperrung ist erlaubt, wenn die Gewerkschaft schon streikt
E.
Trotz
der Aussperrung muß der Arbeitgeber die Löhne der Arbeitnehmer weiterzahlen
A.
Bei
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
B.
Bei
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern eines Betriebes
C.
Bei
Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
D.
Bei
Streitigkeiten zwischen einem Beamten und seinem Vorgesetzten
E.
Bei
Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien
A.
Bundesurlaubsgesetz
B.
Bundesversorgungsgesetz
C.
Jugendarbeitsschutzgesetz
D.
Kündigungsschutzgesetz
E.
Mutterschutzgesetz
A.
Betriebsverfassungsgesetz
B.
Arbeitsplatzschutzgesetz
C.
Gewerbeordnung
D.
Jugendschutzgesetz
E.
Jugendarbeitsschutzgesetz
A.
Beide
können Akkordarbeit machen, Manfred benötigt dazu allerdings die Einwilligung
seiner Eltern
B.
Beide
können Akkordarbeit machen, auch für Manfred ist dies ohne Zustimmung der Eltern
möglich
C.
Michael
kann die Akkordarbeit machen, für Manfred ist dies allerdings nicht möglich
D.
Weder
Michael noch Manfred können die Akkordarbeit machen, dazu muß man mindestens 25
Jahre alt sein
A.
Ja,
die Berufsschulzeit spielt dabei keine Rolle, weil sie nicht als Arbeitszeit
angesehen wird
B.
Ja,
nachdem die Berufsschule schon um 13.15 Uhr endet ist sie zu zwei Stunden
Arbeit verpflichtet
C.
Nein,
generell muß an Berufsschultagen nicht mehr gearbeitet werden
D.
Nein,
wenn die Berufsschulzeit mehr als 5 Unterrichtseinheiten beträgt, so ist der
restliche Tag frei
E.
Darüber
gibt es keine gesetzliche Regelung
A.
Die
tägliche Arbeitszeit für Jugendliche darf höchstens 8 Stunden, die wöchentliche
Arbeitszeit darf höchsten 40 Stunden betragen
B.
Körperliche
Züchtigung ist verboten
C.
Bei
Unterrichtsbeginn vor neun Uhr früh, kann der Jugendliche vorher im Betrieb
beschäftigt werden
D.
Bei
einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis sechs Stunden müssen 30 Minuten
Pause gewährt werden
E.
Der
Arbeitgeber darf den Jugendlichen erst nach einer ärztlichen Untersuchung
beschäftigen
A.
Betriebsverfassungsgesetz
B.
Arbeitsplatzschutzgesetz
C.
Bundesurlaubsgesetz
D.
Jugendschutzgesetz
E.
Jugendarbeitsschutzgesetz
A.
1
Monat
B.
Solange
die Probezeit dauert
C.
Ein
halbes Jahr
D.
Je
nach Vereinbarung im Dienstvertrag oder einer Betriebsvereinbarung
E.
Sofort
mit Abschluß des Dienstvertrags erwirbt man automatisch den Anspruch auf vollen
Jahresurlaub, es sei denn man hat bereits bei einem früheren Arbeitgeber diesen
erhalten
A.
Betriebsverfassungsgesetz
B.
Arbeitsplatzschutzgesetz
C.
Gewerbeordnung
D.
Jugendschutzgesetz
E.
Jugendarbeitsschutzgesetz
A.
Betriebsverfassungsgesetz
B.
Arbeitsplatzschutzgesetz
C.
Gewerbeordnung
D.
Sozialgesetzbuch
E.
Jugendarbeitsschutzgesetz
A.
1
Monat vor und 2 Monate nach der Entbindung
B.
6
Wochen vor und 12 Wochen nach der Entbindung
C.
8
Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung
D.
Während
der Schwangerschaft und 8 Wochen danach
E.
6
Wochen vor der Schwangerschaft und 12 Wochen danach
A.
Betriebsverfassungsgesetz
B.
Arbeitsplatzschutzgesetz
C.
Bundeserziehungsurlaubsgesetz
D.
Jugendschutzgesetz
E.
Bundeserziehungsgeldgesetz
A.
Behindertenarbeitsgesetz
(BeaG)
B.
Sozialgesetzbuch
IX (SGB IX)
C.
Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG)
D.
Arbeitnehmergesetz
(ArbnG)
E.
Ausgleichsabgabegesetz
(AusgG)
A.
Keinen
B.
1
C.
3
D.
5
E.
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